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Keine Künstlersozialabgabe für Werbeauftritte von Profisportlern

Anmerkungen zum Urteil des Bundessozialgerichts - B 3 KS 1/07 R

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/5/5

Yasmin Mahmoudi


Das Bundessozialgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung dem Trend zur uferlosen Ausweitung des Künstlerbegriffs durch die Künstlersozialkasse Einhalt geboten, indem es aktive Profisportler von der Abgabepflicht ausdrücklich ausschloss. In der Vergangenheit hatten unterinstanzliche Gerichte der Künstlersozialkasse Recht gegeben, die immer extensiver auslegt, wer zur Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verpflichtet werden kann. Die Gerichte scheuten sich nicht, der Argumentation der Künstlersozialkasse zu folgen, wonach Profisportler, die in Werbespots kleine Rollen übernahmen, als darstellende Künstler und zwar als Schauspieler einzustufen seien. Eine solche Einordnung ist nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts über den Werbeauftritt der Klitschko-Brüder nicht mehr vertretbar.

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