Skip to content

Beißen den Letzten die Hunde?

Zur Rückgabe von Kulturgütern nach verfolgungsbedingter Entziehung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2009/5/6

Wolfgang Eberl


Natürlich stellt sich gerade bei Rückgaben NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter an die Familien ihrer früheren jüdischen Eigentümer immer auch die Frage, ob der Zurückgebende seinerseits auch die von ihm aufgewendeten Mittel – den Kaufpreis in einer deutschen Nachkriegsauktion beispielsweise – erstattet erhalten sollte, vor allem auch von wem. Unser Autor Wolfgang Eberl meint, der Rechtsnachfolger des von der Entziehung zwischen 1933-45 Profitierenden müsse jeweils ermittelt und einbezogen werden, um den Zurückgebenden schadlos zu halten – ein sicher kontroverser Ansatz. (Anmerkung der Redaktion)

Share


Export Citation