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UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt und ihre kontroverse Anerkennung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/1/3

Annette Froehlich


Innerhalb der Zweiten Vertragsstaatenkonferenz zum UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedeten am 16. Juni 2009 die Vertragsstaaten Richtlinien zur Umsetzung dieses Abkommens mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit im Kulturbereich zu erleichtern. Bislang haben 98 Staaten – darunter auch Deutschland – das „Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ ratifiziert, welches auf der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris mit 148 von 154 Stimmen verabschiedet wurde. Während der französische Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres dies damals als „großen Sieg für Frankreich und Europa“ erklärte, sprach Großbritannien im Rahmen seiner EU-Präsidentschaft von einer „neuen Magna Charta der Kultur“. Die USA hingegen bezeichneten den verabschiedeten UNESCO-Text als „fehlerhaft, zwiespältig, protektionistisch“.

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