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Nachvertragliche Aufklärungspflicht des Kunsthändlers bei Fälschungsverdacht?

OGH, Urteil vom 16. November 2009 - 9 Ob 13/09s

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/2/6



1. Entsprechend den Rechten aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen obliegen einem Kunsthändler grundsätzlich auch nachvertragliche Sorgfalts- und Aufklärungspflichten zu redlichem und sorgfältigem Verhalten.
2. Eine allgemeine nachvertragliche Aufklärungspflicht, deren Missachtung den Einwand der Verjährung als treuwidrig erscheinen ließe, besteht indes nicht.
3. Dass ein Kunsthändler nach Verkauf eines Bildes eines bestimmten Künstlers mit von ihm nicht geteilten Zweifeln anderer - sei es auch sachverständiger - Personen hinsichtlich der Echtheit anderer Bilder jenes Künstlers konfrontiert wird, verpflichtet ihn nicht zu aktivem Handeln gegenüber dem Käufer. (Leitsätze der Redaktion)

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