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Sicherung von Schmerzensgeldansprüchen nach terroristischen Anschlägen durch Pfändung von ausgestellten Kunstgegenständen?

Landgericht Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 13 O 48/10

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/3-4/8



1. § 882 a Abs. 2 ZPO ist auf die Pfändung von Kunstgegenständen eines ausländischen Staates, die sich während einer Ausstellung im Inland befinden, analog anzuwenden.
2. Gegenüber der auch an Privatpersonen gerichteten Bestimmung des § 20 Kulturgut-Abwanderungsschutzgesetz verfolgt § 882 a ZPO den Zweck, solche Gegenstände juristischer Personen zu schützen, deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. (Leitsätze der Redaktion)

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