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Editorial

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2010/5/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,
nach dem Beitrag zu Antikenhandel und Kulturgüterschutz in der letzten KUR gab es einige Diskussionen. Unser Autor Michael Müller-Karpe vertritt seit Jahren eine restriktive Position zum Handel mit Antiken und spricht von einer in Deutschland florierenden Antikenhehlerei. Der Handel selbst sieht das naturgemäß ganz anders.
In der Schweiz fand unlängst eine Veranstaltung zu diesem Thema statt, eine Bestandsaufnahme zum vierzigsten Jubiläum der UNESCO-Konvention von 1970 und fünf Jahren Kulturgütertransfergesetz. Wir haben uns in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Bundesamt für Kultur entschlossen, einige Beiträge zum Meinungsstand in der Schweiz zu veröffentlichen. Der Kunsthändler und Archäologe Jean-David Cahn meint beispielsweise, dass sich das Aufbewahren von Rechnungen, Nachlasspapieren und Lagerdokumenten erst ab den frühen 1990er Jahren durchgesetzt habe. Koffer voller alter Rechnungen und Sammlungsunterlagen seien zuvor aus Nachlässen in Abfallcontainern gelandet. Das ist sicher ein Problem, gerade wenn sich Stücke tatsächlich schon lange in Privatbesitz befanden und nie fotografisch dokumentiert wurden. Nicht nur der Handel und die Privatsammler, sondern auch die Museen sind davon betroffen. Gelegentlich würde man gern das eine oder andere Stück erwerben, traut sich aber nicht mehr so recht, ohne das vielleicht laut zu sagen. Es bleibt eine spannende Debatte irgendwo zwischen dem notwendigen Schutz von Ausgrabungsstätten, der schwierigen Frage nach dem nationalen Kulturgut, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen und einem mitunter unmoralischen Angebot.
Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr

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