Skip to content

Private Leihgeber und Vergabeverfahren öffentlicher Leihnehmer

Anmerkung zu Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. September 2009 - VK 1-155/09

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/2/3

Robert Kirchmaier


Der Sachverhalt, der dem Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 3. September 2009 (abgedruckt in diesem Heft, S. 71 ff.) zugrunde liegt, bildet die Komplexität des mit großen Ausstellungsvorhaben in der Regel verbundenen Aufwandes bei der Abwicklung und Bewältigung des Leihverkehrs anschaulich ab. Deutlich wird hierbei unter anderem auch, dass ein solches Ausstellungsvorhaben über lange Zeit ein „work in progress“ darstellt, auf dessen kontinuierliche (Weiter-)Entwicklung entsprechend reagiert werden muss.

Share


Export Citation