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Antikenhandel ./. Kulturgüterschutz - Fortsetzung von KUR 2010, 91 ff.

Zur Förderung der Antikenhehlerei in Deutschland an einem weiteren Beispiel

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/2/4

Michael Müller-Karpe


Ein bizarrer Rechtsstreit um fünf illegal aus der Türkei verbrachte antike Bronzegefäße hat der Weltöffentlichkeit jüngst erneut vor Augen geführt, wie schwer sich Deutschland noch immer tut, wenn es darum geht, den Schutz des archäologischen Erbes gegen die kurzsichtigen Verwertungsinteressen einer einflussreichen Antikenhändlerlobby (s. auch den Offenen Brief des Antiken-Kabinetts vom September 2010, in diesem Heft, S. 80 f.) durchzusetzen. Noch immer wird den Herkunftsländern nicht die gebotene Unterstützung beim Kampf gegen die illegale Vermarktung von Antiken ungeklärter Herkunft – der finanzielle Anreiz und Motor für Raubgrabungen – gewährt. Exemplarisch wird hier auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juni 2010 –5 K 1082/10.F (in diesem Heft, S. 68 ff.) eingegangen, in dem Partei für diesen Handel – und gegen den Kulturgüterschutz – ergriffen wird. In der bemerkenswert emotional gehaltenen Begründung lässt sich der Frankfurter Verwaltungsrichter gar zu negativen Äußerungen über die Bemühungen der Republik Türkei um den Erhalt ihres Kulturgutes und zu persönlicher Diffamierung eines in dieser Sache tätigen Sachverständigen hinreißen und begibt sich damit an den Rand der Rechtsbeugung.

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