Skip to content

Die Umsatzbesteuerung von "Lichtinstallationen"

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/5/5

Jürgen Sontheimer


Kunstwerke sind im Umsatzsteuerrecht dadurch begünstigt, dass auf sie regelmäßig der ermäßigte Steuersatz von 7?% anzuwenden ist. Dies gilt jedoch nicht durchgängig für alle Arten von Kunstwerken. Insbesondere unterliegen Werke der Fotokunst unabhängig von ihrem künstlerischen Wert dem allgemeinen Steuersatz von 19?%. Dasselbe gilt für Serigraphien (Siebdrucke). Darüber hinaus sind nach einer Verordnung der EU-Kommission vom 11. August 2010 zwischenzeitlich auch zumindest bestimmte Arten von Lichtinstallationen (Lichtkunst) nicht mehr durch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7?% begünstigt. Der durch die Verordnung vom 11. August 2010 aufgeschreckte Kunsthandel scheint – nach öffentlichen Äußerungen zu urteilen – die Neuregelung in dem Sinne zu verstehen, dass diese alle Lichtinstallationen oder gar alle Kunstwerke erfasst, die eine Lichtquelle beinhalten. Dass dem nicht so ist, zeigen die nachfolgenden Ausführungen.

Share


Export Citation