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Zur Veräußerung der ägyptischen Sammlung von Prof. Dr. Georg Steindorff an die Universität Leipzig 1936/37

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26. Mai 2011 - 29 K 126/09

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2011/5/7



1. Eine bewusste Veräußerung unter Wert durch einen Verfolgten des Nationalsozialismus stellt nicht ohne Weiteres eine gemischte Schenkung dar, da sonst die Verfolgungsvermutung nach Art. 3 Abs. 2 REAO ausgehebelt würde, soweit sie den Beweis eines angemessenen Kaufpreises erfordert. Der Beweis der (Teil-) Schenkungsabsicht obliegt dem Verfügungsberechtigten.
2. Es reicht nicht aus, ein schlüssiges Bild einer verfolgungsneutralen Veräußerung darzustellen, da dies nur einen Anscheinsbeweis erschüttern könnte, nicht aber die Verfolgungsvermutung des Art. 3 Abs. 3 REAO widerlegen kann.

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