- Jahrgang 14 (2012)
- Vol. 14 (2012)
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- Ausgabe 5
- Nr. 5
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- Seite 178
- p. 178
Zur Nutzung rechtswidrig erstellten Filmmaterials im Rahmen einer Filmdokumentation
Landgericht Berlin, Urteil vom 10. Mai 2012 - 16 O 199/11
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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2012/5/6
1. Wenn auf fremden Grund ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers gefilmt wird, dann darf dieses Filmmaterial nicht im Rahmen einer Dokumentation verwendet werden (Umsetzung von BGH GRUR 2011, 323 - Preußische Schlösser und Gärten).
2. Ein Regisseur kann sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, wenn er sich die erkennbar eigenmächtige Inanspruchnahme fremden Eigentums zunutze macht, indem er auf der bildlichen Dokumentation dieser Handlungen aufbaut und diese unverändert und kommentarlos wiedergibt. (Leitsätze des Einsenders Benjamin Raue)
2. Ein Regisseur kann sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen, wenn er sich die erkennbar eigenmächtige Inanspruchnahme fremden Eigentums zunutze macht, indem er auf der bildlichen Dokumentation dieser Handlungen aufbaut und diese unverändert und kommentarlos wiedergibt. (Leitsätze des Einsenders Benjamin Raue)