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Das Multimediakunstwerk - von der Schöpfung zum Handel

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2012/6/3

Lionel Schüpbach


Der vorliegende Beitrag versucht in einem ersten Teil, Multimediakunst begrifflich zu erfassen. In einem zweiten Teil wird aufgezeigt, dass Multimediakunstwerke keine Sorgenkinder des schweizerischen Werkbegriffs sind. Die Hürden sind vielmehr schon bei der Schöpfung zu überwinden, wenn sich der Künstler bei der Einholung von Nutzungsrechten an vorbestehenden Drittwerken im schweizerischen Verwertungssystem zu verlieren droht. Der urheberrechtliche Originalbegriff muss im digitalen Zeitalter weiterentwickelt werden, abzustellen ist aber nach wie vor primär auf die Autorisierung des Urhebers. Für den Handel von Multimediakunstwerken sind nicht nur technische Apparaturen, sondern auch die Archivierungs- und Konservierungsproblematik des Kunstwerks eine Herausforderung. Im letzten Teil dieses Beitrags wird dies unter besonderer Berücksichtigung des schweizerischen Sachmängelrechts aufgezeigt. Das Kunstwerk TV BOT 2.0 dient als Fallbeispiel. Am Ende bleibt einmal mehr der Aufruf zu ausführlicher vertraglicher Vorsorge. Der Künstler spielt dabei im besten Fall die Hauptrolle.

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