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Kunstkritik als Marktverhalten

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/1/2

Mathis Berger


Im Rahmen der Kunstkritik erfolgt eine Auseinandersetzung mit einem Kunstwerk, einer Aufführung, einer Interpretation etc., die ebenso wenig auf sich selbst als auch auf den Kritiker bezogen einen Selbstzweck darstellt. Nicht im stillen Kämmerchen soll sie verhallen, vielmehr wird der Diskurs gesucht. Dabei ist hier nicht das private Gespräch unter Freunden von Interesse, sondern die Suche nach dem öffentlichen Diskurs. Diese Suche ist nur erfolgreich, wenn die Kritik Leser oder Hörer findet – unerheblich ist, ob dieses Publikum bloß passiv bleibt oder auf die Äußerung reagiert. Tatsächlich zeigt sich auch, dass die Leser bereit sind, für den Genuss der Kritik zu bezahlen (z.B. im Rahmen von Abonnementsgebühren für Zeitungen oder Zeitschriften). Zudem betrifft die Kunstkritik ein Angebot auf dem Kunstmarkt. Mit diesen Feststellungen begeben wir uns definitiv in einen wirtschaftlichen Markt. Damit geht auch die Frage einher, welche Anforderungen das Marktverhaltensrecht an eine solche Äußerung stellt. Das Lauterkeitsrecht steht im Fokus. Das Persönlichkeitsrecht beansprucht zwar auch im wirtschaftlichen Kontext Anwendung, wird hier aber bewusst ausgeblendet.

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