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Die Kunst des Richtens - Kunstbewertung durch Verwaltung und Gerichte

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/1/8

Felix Uhlmann


Juristinnen und Juristen richten über Kunst. Die Rechtsordnung verlangt Entscheidungen im Strafrecht, Zivilrecht und im öffentlichen Recht, namentlich bei Gesuchen um staatliche Förderung. Die Entscheidungen sind schwierig, weil sich Kunst kaum definieren lässt - Definitionen sind aber das tägliche Brot der Juristinnen und Juristen. Die Interessen und der Wert der Kunst lassen sich im juristischen Diskurs schlecht artikulieren. Bei staatlicher Förderung stellt juristische Arbeit oft auch unwillkommenen Aufwand dar, und negative Entscheide sind unangenehm zu kommunizieren. Der Beitrag skizziert Ausflüchte und Auswege in diesen Problemlagen.

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