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Kunstexperte und Kunstrichter - Das Gutachten der Experten im Urteil der Richter

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2013/6/2

Mischa Senn


Kunstexperten und Kunstrichter haben letztlich eine gleiche Aufgabe: Sie urteilen über einen Sachverhalt, wie er nach den Regeln ihrer „Kunst“ (lege artis) den spezifischen Normen zuzuordnen ist. „Letzte Instanz“ ist das Gericht. Das Verhältnis von Experte und Richter ist Gegenstand dieser Betrachtung, in der eine Übersicht zu Rechtsfragen über Gutachten und Anforderungen an die Experten und Richter dargelegt wird. Im Vordergrund der Betrachtung stehen dabei nicht die vertragsrechtlichen Verhältnisse, sondern die prozessrechtlichen Bestimmungen, also die Stellung der Gutachten im Rechtsverfahren.

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