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Oldtimer ohne Aufschlag

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2015 – 6 O 280/14

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/1/9



1. Bei einem Schuldverhältnis, das den Erwerb von Kunstgegenständen gegen eine Provision zum Inhalt hat, besteht die Pflicht, die Einkaufspreise offenzulegen.


2. Aufschläge auf den Einkaufspreis sind bei der Weiterveräußerung ohne eine ausdrücklich dazu berechtigende Regelung nicht vorzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)

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