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Die Datenbank kritischer Werke im Lichte des Datenschutzes

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/2/5

Jörg Wünschel


Die nach der Aufdeckung des Fälscherskandals um die Sammlung Jäger vorgestellte „Datenbank kritischer Werke“ soll dazu beitragen, den Kunsthandel vor Fälschern und gefälschten Werken zu warnen. Allerdings ist eine solche Warnliste aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unproblematisch und wirft zudem grundsätzliche dogmatische Fragen auf. Entsprechend möchte dieser Beitrag nicht allein die teilweise rechtliche Unzulässigkeit dieser Datenbank darlegen, sondern sich in seinem zweiten Teil auch dem Verhältnis zwischen KUG und BDSG widmen und eine Auslegung des Begriffes der „Bestimmbarkeit“ von persönlichen Daten unter Berücksichtigung der Esra-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vorschlagen.

Jörg Wünschel 1

1 * Jörg Wünschel ist Doktorand von Frau Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown), Universität Frankfurt a.M. Ihr und Ass. iur. Veronika Fischer sei für die wertvollen Hinweise sehr gedankt.

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