- Jahrgang 17 (2015)
- Vol. 17 (2015)
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- Ausgabe 3
- Nr. 3
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- Seiten 83 - 87
- pp. 83 - 87
Das Zwischenstaatliche Komitee zur Förderung der Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer oder dessen Restitution im Falle eines illegalen Erwerbs (UNESCO Rückgabe-Komitee)
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/3/4
1978 gründete die UNESCO das „Zwischenstaatliche Komitee zur Förderung der Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer oder dessen Restitution im Falle eines illegalen Erwerbs“ (UNESCO Rückgabe-Komitee). Ziel war es, eine Institution zu schaffen, die den Staaten bei der Lösung von Streitigkeiten um die Rückgabe von Kulturgut beratend und unterstützend zur Seite steht. Im Fokus stehen Fälle, die nicht mit Hilfe des geltenden Völkerrechts gelöst werden können – wie etwa der griechisch-britische Streit um den Parthenonfries. Der Beitrag stellt das UNESCO Rückgabe-Komitee vor und zieht eine Bilanz seiner Tätigkeit.