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Die Malkunst Jan Vermeers – zum Zweiten

Oberlandesgericht Wien, Urteil vom 30. Juni 2015 – 4 R 224/14m

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/2/8



Die Wiedergabe einer vom Prozessstandpunkt des Gegners abweichenden Version der Vergangenheit ist kein ehrenrühriges Verhalten. Aufgabe der Wissenschaft ist es, als „wahr“ geltende Tatsachen zu hinterfragen und abweichende Resultate mitzuteilen. (Leitsatz der Redaktion)

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