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Die Malkunst Jan Vermeers – zum Dritten

Oberster Gerichtshof, Beschluss vom 25. September 2015 – 6 Ob 182/15f

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/2/9



Der verfassungsrechtliche Schutz der Wissenschaft hängt nicht von der Richtigkeit der Methoden und Ergebnisse ab, ebenso wenig von der Stichhaltigkeit der Argumentation oder der Vollständigkeit der verwendeten Gesichtspunkte und Belege. (Leitsatz der Redaktion)

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