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Die Haftung des Kunstexperten – eine rechts­vergleichende Betrachtung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/6/5

Anne Sanders


Kunstexperten untersuchen die Urheberschaft von Kunstwerken und nehmen mit Gutachten erheblichen Einfluss auf ihren Wert. Misslingt ihnen die Feststellung des richtigen Künstlers, so stellt sich die Frage nach einer Haftung gegenüber ihrem Auftraggeber oder gegenüber Dritten, mit denen der Kunstexperte keinen Vertrag geschlossen hat, die aber auf seine Einschätzung vertraut haben. Im international ausgerichteten Kunstmarkt werden viele Rechtsordnungen mit diesen Problemen konfrontiert. Exemplarisch wird hier das deutsche, französische und englische Recht untersucht.

Anne Sanders 1

1 * Prof. Dr. Anne Sanders, M. Jur. (Oxford) ist Inhaberin der Juniorprofessur für Zivilrecht und Rechtsvergleichung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die Autorin dankt Dr. Aya Soika, Richard Beckmann, Stefan Schlotter und Ralf Treibmann für Anregungen und Unterstützung.

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