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Das neue Kulturgutschutzgesetz

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2016/6/7

Günter Winands, Melanie List


Die vom Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme beschlossene und im Bundesrat mit breiter Zustimmung der Länder verabschiedete Novellierung des Kulturgutschutzrechts in Deutschland darf als eines der ehrgeizigsten kulturpolitischen Vorhaben der letzten Jahre angesehen werden. Sie war nötig, um das nationale Recht europäischen Vorgaben und internationalen Standards anzupassen und um eine seit Jahrzehnten im deutschen Recht zersplitterte Rechtsmaterie in einem einzelnen, kohärenten Gesetz zusammenzuführen. Auf diese Weise soll der nationale und internationale Kulturgutschutz im Anwendungsbereich des deutschen Rechts gestärkt werden. Dabei berücksichtigt die am 6. August 2016 in Kraft getretene Novellierung auch angemessen die berechtigten Interessen von Eigentümern, Sammlern und Handel.

Günter Winands 1

Melanie List 1

1 * Ministerialdirektor Dr. Günter Winands, Staatssekretär a.D., ist Stellvertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Berlin; Dr. Melanie List ist dort Referentin im Fachreferat „Nationaler und internationaler Schutz von beweglichem Kulturgut“. Bei dem Beitrag handelt es sich um eine erweiterte Fassung des Vortrags von Dr. Günter Winands auf der Tagung „Kunst, Provenienz und Recht - Herausforderungen und Erwartungen“ am 13./14.6.2016 in Bonn, veranstaltet vom Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“, vom Fachbereich Rechtswissenschaft, vom Kunsthistorischen Institut und der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn.

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