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Herausgabe einer asservierten Goldmaske an den Eigentümer

LG München I Urteil vom 15.12.2016 – 6 O 18699/06

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2017/2/6



Der unrechtmäßige Besitzer hat die Freigabe einer im Zuge eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmten und dann asservierten antiken Goldmaske zugunsten des Eigentümers zu erklären und der Herausgabe an diesen zuzustimmen. (Leitsatz der Redaktion)

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