- Volume 20 (2018)
- Vol. 20 (2018)
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- Issue 2
- No. 2
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- Pages 56 - 60
- pp. 56 - 60
Archäologische Zufallsfunde, Schatzregalien und das neue KGSG
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2018/2/4
Das Kulturgutschutzgesetz verbietet das Inverkehrbringen illegal eingeführter oder ausgegrabener sowie abhanden gekommener Kulturgüter. Zufällig gefundene archäologische Artefakte sind von diesem Verbot aber selbst dann nicht umfasst, wenn sie einem landesrechtlichen Schatzregal unterfallen. Das führt zu Wertungswidersprüchen, die sich nicht auflösen lassen. Vielmehr sollte der Gesetzgeber das Gesetz nachbessern.