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Archäologische Zufallsfunde, Schatzregalien und das neue KGSG

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2018/2/4

Steffen M. Jauß


Das Kulturgutschutzgesetz verbietet das Inverkehrbringen illegal eingeführter oder ausgegrabener sowie abhanden gekommener Kulturgüter. Zufällig gefundene archäologische Artefakte sind von diesem Verbot aber selbst dann nicht umfasst, wenn sie einem landesrechtlichen Schatzregal unterfallen. Das führt zu Wertungswidersprüchen, die sich nicht auflösen lassen. Vielmehr sollte der Gesetzgeber das Gesetz nachbessern.

Steffen M. Jauß 1

1 Steffen M. Jauß ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für antike Rechtsgeschichte, europäische Privatrechtsgeschichte und Zivilrecht der J. W. Goethe-Universität zu Frankfurt am Main.

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