Weiter zum Inhalt

Kultureller Wert steht Markenschutz für Skulpturen des norwegischen Bildhauers Gustav Vigeland entgegen

Anmerkung zur Entscheidung der KFIR-Beschwerdekammer

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2018/3-4/4

Ines Zander


Die KFIR-Beschwerdekammer (Entscheidung v. 13.11.2017 – 16/00148 bis 16/00154, BeckRS 2017, 13696) versagte der Stadt Oslo Markenschutz für diverse Vigeland-Skulpturen wiedergebende Zeichen. Sie berief sich hierfür vor allem auf den kulturellen Wert der gemeinfreien Kunstwerke, der durch die mit einer Monopolisierung verbundene Markenregistrierung beeinträchtigt werden könnte.

Ines Zander 1

1 Dr. Ines Zander ist Rechtsanwältin in Hamburg.

Empfehlen


Export Citation