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Der Vertrag von Marrakesch – Verbesserung des weltweiten Informationszuganges für seh- und lesebeeinträchtigte Menschen

Zur Umsetzung der Vertragsinhalte in der Europäischen Union und in Deutschland 2017 / 2018

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2018/3-4/5

Peter Schwinn


Der Vertrag von Marrakesch, am 27. Juni 2013 während einer Konferenz der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization kurz WIPO) verabschiedet und seit 30. September 2016 in Kraft, verpflichtet die Vertragsparteien, in ihren Urheberrechtsgesetzen bestimmte Ausnahmerechte zugunsten von Blinden, Sehbehinderten und Menschen mit anderweitigen Lesebeeinträchtigungen u.a. zur Verbesserung des Zuganges zu Büchern aufzunehmen . Die Europäische Union hat dementsprechend im September 2017 mit einer Verordnung (EU) 2017/1563 und einer Richtlinie (EU) 2017/1564 den Weg für eine harmonisierte Umsetzung des Marrakesch-Vertrages in der EU geebnet.

Peter Schwinn 1

1 Peter Schwinn ist Abteilungsleiter bei der 1837 gegründeten Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte.

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