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Mängelansprüche bei fehlerhafter Herkunftszuordnung eines Kunstwerks in einem Auktionskatalog

OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 3.5.2018 – 19 U 188/15

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DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2018/3-4/8



Amtliche Leitsätze:

1. Eine Zeichnung, die entgegen der vom Verkäufer erstellten Katalogbeschreibung nicht der Hand des konkret benannten Künstlers zuzuordnen ist, ist mangelhaft.

2. Ein Verkäufer, der sich hinsichtlich der Herkunftszuordnung entgegen einer schriftlich publizierten Einschätzung eines Experten auf mündliche Angaben anderer Sachverständiger verlässt, handelt arglistig im Rechtssinne, wenn er die Herkunftszuordnung des Experten in seiner Katalogbeschreibung ohne Einschränkung als, ‚fälschlich zugeschrieben‘ bezeichnet, ohne die ihm zugetragenen gegenteiligen mündlichen Angaben hinlänglich kritisch überprüft zu haben.

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