Skip to content

Kunstfreiheit gegen Political Correctness

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/1/2

Ingo von Münch


Political Correctness, definiert als „die von einer bestimmten Öffentlichkeit als richtig angesehene Gesinnung“ (DUDEN), ist kein juristischer Begriff, hat jedoch weitreichende und häufige Auswirkungen auf das Recht, nämlich auf die Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit und der Informationsfreiheit, nicht zuletzt aber auch auf das Grundrecht der Kunstfreiheit. Die aus den USA stammende Argumentationsfigur der Political Correctness betrifft die verschiedensten Bereiche der Kunst, z.B. die Filmkunst, Literatur, Festivals sowie die Präsentation von Kunstwerken in Museen und im öffentlichen Raum.

Ingo von Münch 1

1 Prof. Dr. Dr. h.c. Ingo von Münch lehrte bis zu seiner Emeritierung Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht an der Universität Hamburg. Von 1987-1991 war er dort Kultursenator.

Share


Export Citation