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Die Restitution von Kolonialgut aus euro­päischen Museen an afrikanische Herkunftsländer: Rechtsfragen

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/1/3

Erik Jayme


Vor kurzem (November 2018) ist der Bericht erschienen, den Präsident Macron nach seiner Rede in Ouagadougou (November 2017) über die Restitution von Kolonialgütern aus den französischen Museen in Auftrag gegeben hatte. Der Beitrag stellt den Inhalt dieses Berichts und einige der Reaktionen in den Medien und in anderen europäischen Ländern kurz dar und widmet sich dann vor allem den hier auftauchenden Rechtsfragen. So einfach es ist, etwa die Unveräußerlichkeit von Staatseigentum für Kolonialgüter durch ein Gesetz aufzuheben, so schwierig kann es werden zu bestimmen, wohin diese Güter zurückgegeben werden sollen, zumal wenn insoweit mehrere Länder in Betracht kommen. Der Verfasser greift u.a. auf die von ihm in einer früheren Monographie „Kunstwerk und Nation – Zuordnungsprobleme im internationalen Kulturgüterschutz“ (1991) in anderem Zusammenhang entwickelte Rezeptionstheorie zurück.

Erik Jayme 1

1 Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, LL.M. Berkeley. Em. Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Heidelberg.

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