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Die Vereinbarung zum „Kulturgüterstreit“ Zürich – St. Gallen von 2006: Ansätze zur Lösungsfindung in anderen Kontexten?

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/2/2

Andrea F. G. Raschèr, Markus Bucheli


Verhandlungen über die Rückführung von umstrittenem Kulturgut bleiben mitunter blockiert, weil die Parteien auf ihren oft rechtlich untermauerten Positionen beharren. Der nahezu 300 Jahre alte Konflikt zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich um die Rückgabe von Kulturgütern, die 1712 aus dem Kloster St. Gallen nach Zürich verbracht wurden, konnte im Jahr 2006 beigelegt werden. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Erfolgskriterien für die Einigung auf, die insbesondere darin bestand, die Interessen und nicht die Positionen ins Zentrum zu stellen. Auch wenn das historische Umfeld je für sich einzigartig ist, könnten die in casu entwickelten Lösungsansätze als Ausgangspunkt für Verhandlungen zur Befriedung hängiger Konflikte um Kulturgut angewendet werden.

Andrea F. G. Raschèr 1

Markus Bucheli 2

1 Dr. iur. Andrea F.G. Raschèr Consulting, Zürich sowie Lehrbeauftragter für Kulturrecht

2 Dr. rer. publ. Markus Bucheli, Rechtsetzungsbegleitung und -beratung, Gossau SG.

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