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Das Recht am Bild der eigenen Sache – quo vadis BGH?

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/3-4/2

Robert Kirchmaier


In mehr als 50 Jahren ist es dem BGH bislang nicht gelungen, die Frage, ob und inwieweit das
ungenehmigte Fotografieren von Kunstwerken in Museen bzw. die ungenehmigte Verwertung solcher Fotografien
das Eigentumsrecht tangiert, abschließend zu beantworten. Der V. Zivilsenat hat durch seine so genannte
Sanssouci-Rechtsprechung viel aufgewirbelt, der I. Zivilsenat ist der Frage in seiner jüngsten
Entscheidung zu den Museums­-Fotos (KUR 2019, 24) ausgewichen. Eine höchstrichterliche Klärung dieser für
die Praxis der Museen nicht unwesentlichen Frage erscheint dringend wünschenswert.

Robert Kirchmaier 1

1 Robert Kirchmaier ist Oberlandesanwalt bei der Landesanwaltschaft Bayern und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der KUR.

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