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Warum ein „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“?

Das Beispiel „Fluchtgut“

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/6/4

Matthias Weller, Anne Dewey


Dieses Jahr haben an der Universität Bonn Forschungsarbeiten zur internationalen Praxis der Restitution nationalsozialistischer Raubkunst begonnen. Das Forschungsprojekt zielt auf eine umfassende rechtsvergleichende Bestandaufnahme und Analyse der internationalen Restitutionspraxis und soll abstrakte Entscheidungsregeln und die ihnen zugrundeliegenden Gerechtigkeitserwägungen feststellen. Das daraus zu entwickelnde Regelwerk, das „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“, versteht sich als Vorschlag und Argumentationshilfe für diejenigen, die über Restitutionen zu entscheiden oder Empfehlungen zu erarbeiten haben. Das auf fünf Jahre angelegte Forschungsprojekt konzentriert sich dabei auf diejenigen Staaten, die gemäß der „Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden“ Restitutionskommissionen als alternative Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen eingerichtet haben, also Deutschland, Österreich, die Niederlande, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Der Beitrag zeigt die methodische Konzeption des Projekts auf und veranschaulicht an einem vieldiskutierten Beispiel, dem Fluchtgut, den drängenden Bedarf nach Vereinheitlichung der Restitutionspraxis.

Matthias Weller 1

Anne Dewey 2

1 Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ., ist Inhaber der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professur für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Deutschland

2 Wiss.-Mit. Anne Dewey ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin ebendort

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