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Aktionskunst als Verarbeitung

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2020/2/5

Silvan Bennett-Schaar


Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Behandlung von Produkten der Aktionskunst im Lichte des § 950 I BGB. Zunächst wird das noch recht problemlos unter den Verarbeitungsbegriff des § 950 I BGB fallende Werk Chigakusei Tekkyoshi von Shiraga betrachtet. Die eigentliche Problematik wird zum einen am Fall des während einer Auktion geschredderten Werks Love is in the Bin des Künstlers Banksy behandelt. Hierbei wird argumentiert, dass es sich um ein einheitliches, sich wandelndes Kunstwerk handelt und nicht mit jedem Teil des Wandlungsprozesses eine neue Verarbeitung zu einer neuen Sache vorliegt. Zum anderen wird das Werk Invisibile Sculpture von Andy Warhol untersucht, bei dem der Künstler sich neben ein Podest stellte, dieses verließ und zur unsichtbaren Statue erklärte. Zur Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung oder Umbildung vorliegt, wird wohl erstmalig eine Differenzierung beider Spezifikationshandlungen angeboten, nach der die Umbildung als Auffangtatbestand solche Herstellungen neuer Sachen meint, die ohne Energieanwendung auf die Ausgangssache erfolgen. Eine solche Umbildung liegt im Fall der Invisible Sculpture vor.

Silvan Bennett-Schaar 1

1 Silvan Bennett-Schaar, Student der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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