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Lost Art und Recht

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2020/6/3

Michael Franz


Die Lost Art – Datenbank (www.lostart.de) des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hat sich in den 20 Jahren ihres Bestehens zu einem zentralen Auskunftsinstrument zu NS-Raubgut und Beutekunst entwickelt und hierzu national und international Transparenz geschaffen. Unter rechtlichem Gesichtspunkt spielt Lost Art unter anderem bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten eine zentrale Rolle. Auch die vereinzelt begehrte Löschung von Meldungen wirft interessante juristische Fragen auf, wobei die „van Diemen“ – Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 ein nach wie vor bedeutsames Eckdatum darstellt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass die zukünftige Arbeit mit Lost Art gerade auch unter juristischem Blickwinkel spannend bleiben wird.

Michael Franz 1

1 Dr. Michael Franz, Leiter des Fachbereichs Grundsatz und Verwaltung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste in Magdeburg. Der Autor dankt Herrn Ass. iur. Sebastian Hohmann sehr herzlich für dessen Hinweise beim Verfassen dieses Beitrags.

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