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Auf dem Prüfstand der Verwaltungsgerichtsbarkeit: die Einfuhrregelungen des Kulturgutschutzgesetzes

Anmerkung zu VG Karlsruhe, Urteil v. 24.06.2020 – 5 K 7747/18

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2020/6/6

Ruth Lecher, Felix M. Michl


Das besprochene Urteil stellt – soweit bekannt – das erste Urteil zum neuen Kulturgutschutzgesetz (KGSG) dar und setzt sich mit den dortigen Einfuhrregeln auseinander. Gegenstand des Rechtsstreits war ein aus den USA nach Deutschland verbrachter, geschnitzter Buddha. Das Objekt wurde vom deutschen Zoll angehalten und durch das Land Baden-Württemberg gem. § 33 KGSG sichergestellt. Die verfügende Behörde sah zum einen den hinreichenden Verdacht eines Verstoßes gegen das Einfuhrverbot des § 28 Nr. 1 KGSG und nahm des Weiteren einen Verstoß gegen die Mitführungspflicht gem. § 30 KGSG an, da zur Figur keinerlei Ausfuhrdokumente vorgelegt worden waren. Im Ergebnis wurde die Sicherstellung durch das VG Karlsruhe aufgehoben, da die Behörde weder den hinreichenden Verdacht, noch die gesetzliche Erforderlichkeit von Ausfuhrpapieren im Zeitpunkt der ursprünglichen Verbringungen des Kulturguts nachweisen konnte, wofür sie nach Auffassung des Gerichts aber beweisbelastet war.

Ruth Lecher 1

Felix M. Michl 2

1 Ruth Lecher ist Rechtsreferendarin in Berlin.

2 Dr. Felix M. Michl ist Rechtsanwalt in Frankfurt a.M. und Heidelberg und hat den Kläger im betreffenden Verfahren beim VG Karlsruhe vertreten.

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