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Leistungsstörungen im Kunsthandel bei unzutreffender Zuschreibung

Eine ökonomische Betrachtung der Rechtslage im Lichte eines Urteils des englischen Court of Appeal

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2021/1/2

Lucas Elmenhorst, Silvan Bennett-Schaar


In einem Rechtsstreit zwischen dem Londoner Auktionshaus Sotheby’s und zwei Einlieferern bezüglich der Rückabwicklung des Verkaufs eines wohl gefälschten Altmeister-Porträts hat der englische Court of Appeal zugunsten des Auktionshauses entschieden. Die dabei vom Gericht geäußerten ökonomischen Überlegungen zum Kunsthandel lassen sich dabei auch auf umstrittene Fragen des deutschen Rechts übertragen, insbesondere im Rahmen der Haftung eines Auktionshauses für Katalogbeschreibungen sowie der Haftung des Einlieferers für das Aufgeld im Falle der Rückabwicklung.

Lucas Elmenhorst 1

Silvan Bennett-Schaar 2

1 Dr. Lucas Elmenhorst M.A. ist Rechtsanwalt, Notar und Kunsthistoriker in Berlin und Lehrbeauftragter für Kunstrecht an der Berliner Universität der Künste

2 Silvan Bennett-Schaar ist juristischer Mitarbeiter.

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