Weiter zum Inhalt

Die Verfassungsmäßigkeit des § 9 I 1 KGSG

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2021/2/5

Robert Gmeiner


Nach § 9 I 1 KGSG darf über Kulturgüter im Eigentum der Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften das Verfahren zu ihrer Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts von der Behörde nicht von Amts wegen eingeleitet werden. Die Privilegierung gilt jedoch nicht für privatrechtlich organisierte Religionsgemeinschaften. Dies führt zu der Frage, ob die Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.

Robert Gmeiner 1

1 Der Verfasser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Hellermann) an der Universität Bielefeld.

Empfehlen


Export Citation