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Internationales Kunstrecht: Auflösungserscheinungen des klassischen IPR

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2022/2/2

Erik Jayme


Das Kunstrecht hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten gerade auch in seinen internationalen Bezügen als eigenständiges Fach etabliert. Der Kunsthandel greift hier zwar auf die klassischen Regeln des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts zurück, was vor allem das Vertragsrecht angeht. Es lässt sich aber in der letzten Zeit beobachten, dass Sonderregeln, insbesondere solche mit politischem Hintergrund, das allgemeine Kollisionsrecht nahezu vollständig verdrängen. Die Restitution von Nazi-Raubgut, aber auch die Rückgabe von Kolonialgütern erfolgt in einem nahezu rechtsfreien Raum, so z. B., wenn im französischen Recht der böse Glaube des Erwerbers unwiderlegbar vermutet wird und dies ohne jeden Bezug zu den üblichen Regeln des Zivilrechts.

Erik Jayme 1

1 Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, Heidelberg, Vortrag gehalten am 5.4.2022 im Rahmen eines virtuellen Workshops über „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“ auf Einladung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Mein herzlicher Dank gilt dem Direktor des Instituts, Herrn Professor Dr. Ralf Michaels sowie seinem Assistenten Herrn Michael Cremer. Dankbar bin ich auch den Teilnehmern für die so vielfältigen Beiträge im Rahmen der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion. Für wichtige Hinweise und die Betreuung des Manuskripts danke ich Herrn cand. iur. Elias Krist, Heidelberg.

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