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Kunsthandel und Lost Art

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 25.11.2020 (Az.: 7 A 1133/17 MD)

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2022/3-4/2

Sebastian Hohmann, Michael Franz


Mit seiner „van Diemen“-Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2015 den Betrieb der Lost Art-Datenbank höchstrichterlich für rechtlich zulässig erachtet und somit Rechtssicherheit auch für die Wiedergutmachungsbemühungen von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei die historische Verantwortung Deutschlands betreffend die NS-verfolgungsbedingten Kulturgutentziehungen anerkannt und festgestellt, dass an der Veröffentlichung von entsprechenden Informationen in der Lost Art-Datenbank ein gesamtgesellschaftliches Interesse besteht. Dass der Betrieb der Lost Art-Datenbank auch nach der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) im Jahre 2016 rechtskonform ist und die „van Diemen“-Entscheidung weiterhin uneingeschränkt Geltung hat, wurde nunmehr vom Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden.

Sebastian Hohmann 1

Michael Franz 2

1 Ass. iur. Sebastian Hohmann ist Justiziar der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg

2 Dr. iur. Michael Franz ist Leiter des Fachbereichs Grundsatz und Verwaltung der Stiftung.

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