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Editorial

DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2019/1/1

Ulf Bischof


Liebe Leser,

in seinem reich illustrierten Beitrag wandert Ingo von Münch durch die Spannungsfelder von Kunstfreiheit und Political Correctness, ob es um die Ersetzung von heute nicht mehr als korrekt empfundenen Wörtern in den Kinderbüchern von Astrid Lindgren oder eine Geschlechterquote für dargestellte Nackte als Ausdruck einer neuen Sensibilität in der Londoner Royal Academy geht. Und zugegeben, auch wir haben uns – Kunstfreiheit hin oder her – erst nach einigen Diskussionen dazu entschlossen, „Thérèse rêvant“ von Balthus abzubilden. Ist es generell betrachtet eher angemessen oder doch überheblich, frühere Kunstwerke vom Kontext ihrer Entstehungszeit zu trennen, um sie sodann anhand aktueller Moralvorstellungen zu beurteilen?

Erik Jayme weist in seiner Auseinandersetzung mit dem von Emanuel Macron in Auftrag gegebenen Bericht zur Restitution von Kolonialgütern darauf hin, dass bis dato eher ethische Fragen diskutiert, während rechtliche Probleme nur gestreift werden. Das liegt sicher auch in der Natur der schwierigen Aufgabe. Etwas Geste und guter Willen ist schon vonnöten, um die bei näherer Betrachtung zahlreichen rechtlichen Fallstricke überwinden zu können, die als probater Einwand natürlich taugen. Mit anderen Worten, wer von der Thematik ohnehin nichts wissen will, der findet sicher auch gute formale Gründe.

Und wenn Sie sich schließlich noch weiter inspirieren lassen wollen, seien Ihnen die Literaturhinweise von Haimo Schack und Kurt Siehr ans Herz gelegt.

Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr

Ulf Bischof

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