@article{bischof2007editorial author = {Ulf Bischof}, title = {Editorial}, journal = {KUR - Kunst und Recht}, volume = {9}, number = {1}, year = {2007}, abstract = {Liebe Leser, Angela Merkel sträubten sich auf den Jung von Matt Werbeplakaten für Sixt die Haare; und wie ist es in der Malerei, wenn sich der Künstler von Fotografien inspirieren lässt oder umgekehrt, der Fotograf seinerseits ein Gemälde ablichtet? Auf diese und andere urheberrechtliche Probleme der Bildkunst geht zu Anfang Gerhard Pfennig ein. Seine Meinung zur appropriation art als bloßer Reproduktion von Kunstwerken wird sicher nicht ohne Widerspruch bleiben. Widerspruch im Hinblick auf die Ausführungen von Michael Geißdorf und Dirk Burghardt zu Adolph von Menzels Nachmittag im Tuileriengarten (KUR 6/2006) erhebt schon jetzt Markus Stötzel, wobei er konstatiert, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema aus der Innensicht eines Museums - auch im Hinblick auf das Verhältnis zu seinem Rechtsträger - Anerkennung verdient. Kritisch kommentieren die Beteiligten die zweite Empfehlung der Beratenden Kommission zum Verbleib der bekannten Plakatsammlung Hans Sachs im Deutschen Historischen Museum. Der Antragsteller glaubt, einzelne Äußerungen von Hans Sachs werden im Kontext der historischen Umstände falsch interpretiert. Die Vertreterin des Deutschen Historischen Museums sieht die Empfehlung der Beratenden Kommission \"als Teil jener Unausgegorenheit, die den Eindruck fehlender Rechtmäßigkeit des Besitzstandes öffentlicher Museen nach Kräften stützt\" - was eher überrascht. Wer sich mit der Stiftung als möglicher Rechtsform für die Kunstsammlung beschäftigen möchte, der sei schließlich auf den dazu einführenden Beitrag von Christian Christiani verwiesen. Eine informative Lektüre wünscht herzlichst Ihr}, url = {https://doi.org/10.15542/KUR/2007/1/1} doi = {10.15542/KUR/2007/1/1} }