TY - JOUR T1 - Editorial A1 - Bischof, Ulf PY - 2008 N2 - Liebe Leser, im November 1937 lädt das Auktionshaus Math. Lempertz in Köln zur Versteigerung der Bestände der (zwangsliquidierten) Galerie des Düsseldorfer Kunsthändlers Max Stern ein. Dort ersteigert Karl Wilharm, Sanitäts-Sturmbannbührer der SA, den nebenstehend abgebildeten Winterhalter, der Jahre später in den Besitz seiner in den USA lebenden Stieftochter Marie-Louise Bissonnette gelangt. Als diese das Bild einem kleinen Auktionshaus in Rhode Island für eine Versteigerung übergibt, wird Anfang 2005 der Nachlass Stern (Hauptbegünstigte sind zwei kanadische und eine israelische Universität) aufmerksam und ersucht um Rückgabe. Bei "Nacht und Nebel" verschifft Wilharms Stieftochter das Gemälde daraufhin mittels - falsch deklariertem - Postpaket abermals nach Köln. Die Belegenheit in Deutschland soll ihr als Anknüpfungspunkt für einen hiesigen Prozess - nach vermeintlich günstigerer Rechtslage - auf Feststellung des Eigentums an dem Gemälde dienen, den Wilharms Stieftochter auch anhängig macht. Die Sache geht bis dato allerdings gründlich schief. Der Nachlass Stern strengt seinerseits eine Herausgabeklage in Rhode Island an und das US-Gericht gibt dieser Klage jetzt statt - der Verkauf in Köln 1937 sei für Max Stern nichts anderes als eine unrechtmäßige Wegnahme gewesen. Das mittlerweile angefochtene US-Urteil wird, sollte es Bestand haben, Einfluss auf den Handel mit derart belasteten Kunstwerken auch in Europa nehmen. Wir haben einige Stimmen dazu eingefangen. Eine informative Lektüre aller Beiträge wünscht herzlichst Ihr JF - KUR - Kunst und Recht JA - KUR - Kunst und Recht VL - 10 IS - 1 UR - https://doi.org/10.15542/KUR/2008/1/1 M3 - doi:10.15542/KUR/2008/1/1 ER -