@article{schöne2016frankreich: author = {Friedrich Tobias Schöne and Elisabeth Robra}, title = {Frankreich: Keine Expertenhaftung bei Ankündigung der Aufnahme eines gefälschten Werkes in den Catalogue raisonné}, journal = {KUR - Kunst und Recht}, volume = {18}, number = {3-4}, year = {2016}, abstract = {Nach der abgedruckten Entscheidung des Berufungsgerichts Versailles haftet der Kunstexperte Werner Spies nicht für den Schaden, der der S.A. Monte Carlo Art („MCA“) wegen der Rückabwicklung des Verkaufs eines von Wolfgang Beltracchi gefälschten Bildes entstanden ist. Spies hatte vor dem Erwerb des Gemäldes durch MCA seine Absicht erklärt, das Bild in den von ihm herausgegebenen Katalog der Werke von Max Ernst (Catalogue raisonné) aufzunehmen. Das Berufungsgericht hat auch die Haftung des Galeristen Jacques de la Béraudière, durch dessen Vermittlung MCA das Gemälde erworben hatte, verneint. Das Landgericht Nanterre hatte die Herren Spies und de la Béraudière zuvor zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Nach einer Zusammenfassung des Berufungsurteils unter Berücksichtigung des erstinstanzlichen Urteils (I.) folgen einige Anmerkungen aus der Perspektive des deutschen Rechts (II). Im Ergebnis ist dem Berufungsurteil auch auf der Grundlage des deutschen Rechts zuzustimmen.}, url = {https://doi.org/10.15542/KUR/2016/3-4/5} doi = {10.15542/KUR/2016/3-4/5} }