@article{janssen2019können author = {Achim Janssen}, title = {Können Museen abhandengekommene Exponate kraft öffentlichen Sachenrechts herausverlangen? }, journal = {KUR - Kunst und Recht}, volume = {21}, number = {3-4}, year = {2019}, abstract = {Sofern der zivilrechtliche Herausgabeanspruch (§ 985 BGB) dem Museum nicht zur Wiedererlangung eines abhandengekommenen Exponats verhilft, stellt sich die Frage, ob dem Museum gegen den Besitzer des Exponats ein öffentlich-rechtlicher Herausgabeanspruch kraft öffentlichen Sachenrechts zusteht. Das ist entgegen einer nach wie vor vertretenen Ansicht nicht der Fall: Hat das Museum sein Eigentum an dem Exponat unfreiwillig, aber rechtswirksam verloren, so kann das Museum die Wiederbeschaffung des Exponats weder durch Erlass eines „Verwaltungsakts auf Herausgabe“ noch durch Leistungsklage zum Verwaltungsgericht realisieren. Entsprechendes gilt, wenn das Museum sein Eigentum an dem Exponat zwar nicht verloren hat, es aber einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch wegen dessen Verjährung nicht mehr durchsetzen kann. Auch hier bleibt ein allein auf mutmaßlich öffentlich-rechtlicher Sachherrschaft gegründetes öffentlich-rechtliches Herausgabeverlangen erfolglos.}, url = {https://doi.org/10.15542/KUR/2019/3-4/3} doi = {10.15542/KUR/2019/3-4/3} }