@article{2010sicherung author = {}, title = {Sicherung von Schmerzensgeldansprüchen nach terroristischen Anschlägen durch Pfändung von ausgestellten Kunstgegenständen?}, journal = {KUR - Kunst und Recht}, volume = {12}, number = {3-4}, year = {2010}, abstract = {1. § 882 a Abs. 2 ZPO ist auf die Pfändung von Kunstgegenständen eines ausländischen Staates, die sich während einer Ausstellung im Inland befinden, analog anzuwenden. 2. Gegenüber der auch an Privatpersonen gerichteten Bestimmung des § 20 Kulturgut-Abwanderungsschutzgesetz verfolgt § 882 a ZPO den Zweck, solche Gegenstände juristischer Personen zu schützen, deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. (Leitsätze der Redaktion)}, url = {https://doi.org/10.15542/KUR/2010/3-4/8} doi = {10.15542/KUR/2010/3-4/8} }