TY - JOUR T1 - Die Bekämpfung des illegalen Handels mit archäologischen Kulturgütern auf Online-Auktionsplattformen A1 - Lassau, Guido PY - 2010 N2 - Internet-Plattformen dienen als Vertriebskanal für Funde aus der illegalen Plünderung archäologischer Stätten. 2008 haben die Bundesbehörden auf der Grundlage des Gesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer eine Vereinbarung zu „Limitierung des Angebots, Selbstkontrolle und Sensibilisierung der Öffentlichkeit“ mit der Online-Auktionsplattform eBay getroffen: Auf der Schweizer Plattform müssen Angebote archäologischer Kulturgüter neu über einen Legalitätsnachweis einer staatlichen Behörde verfügen. In einer Pilotphase überwachte die Konferenz Schweizerischer Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen, KSKA, den Handel. Ein deutlicher Rückgang der Angebote archäologischer Funde war die Folge – außer bei den Fundmünzen. JF - KUR - Kunst und Recht JA - KUR - Kunst und Recht VL - 12 IS - 5 UR - https://doi.org/10.15542/KUR/2010/5/8 M3 - doi:10.15542/KUR/2010/5/8 ER -