TY - JOUR T1 - Künstlersozialabgabe und Laienchor PY - 2011 N2 - 1. Wöchentliche Proben, sechs bis 12 Chorsamstage im Jahr und jährliche Chorfahrten sollen nicht lediglich der Vorbereitung von drei Konzerten dienen, sondern haben einen eigenen, sich nach Anschauung der Mitglieder des Chores aus sich selbst heraus ergebenden Wert, nämlich den, gemeinsam das Hobby des Chorsingens zu betreiben; demgegenüber sind die Konzerte, auch wenn sie einen Höhepunkt im Vereinsleben darstellen mögen, nicht von solcher Bedeutung, dass sie die Tätigkeit des Chores des Klägers überwiegend iSv § 24 KSVG idF des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 prägen. 2. Wurden im Zeitraum von Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2004 nicht mehr als drei Veranstaltungen zur Aufführung künstlerischer Werke durchgeführt, so liegt auch nach § 24 Abs. 2 KSVG idF des Änderungsgesetzes vom 13. Juni 2001 nur eine gelegentliche Erteilung von Aufträgen vor. (Leitsätze der Redaktion) JF - KUR - Kunst und Recht JA - KUR - Kunst und Recht VL - 13 IS - 3-4 UR - https://doi.org/10.15542/KUR/2011/3-4/8 M3 - doi:10.15542/KUR/2011/3-4/8 ER -