TY - JOUR T1 - Zum Verhältnis von Anhaltungsverfügung nach KultGüRückG und polizei-rechtlicher Sicherstellungsverfügung (I) PY - 2011 N2 - 1. § 8 Abs. 6 KultGüRückG ist lex specialis zu § 40 Nrn. 2 und 4 HSOG; ihre Anwendung kann nicht dadurch umgangen werden, dass auf die allgemeine Vorschrift des § 40 Nrn. 2 und 4 HSOG zurückgegriffen wird, falls die Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 KultGüRückG nicht vorliegen. 2. Unabhängig davon, dass § 8 Abs. 6 KultGüRückG die speziellere Norm ist, kann die Sicherstellung auch nicht auf § 40 Nr. 4 HSOG gestützt werden, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Münzen zur Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verwendet werden sollen. (Leitsätze der Redaktion) JF - KUR - Kunst und Recht JA - KUR - Kunst und Recht VL - 13 IS - 3-4 UR - https://doi.org/10.15542/KUR/2011/3-4/9 M3 - doi:10.15542/KUR/2011/3-4/9 ER -