@article{bischof2013ein author = {Ulf Bischof}, title = {Ein Kommentar zum Schwabinger Kunstfund - \"Herr Gurlitt trägt neben rechtlichen auch moralische Verpflichtungen\"}, journal = {KUR - Kunst und Recht}, volume = {15}, number = {6}, year = {2013}, abstract = {… lässt sich die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Handelsblatt vernehmen. Wenn die frühere Justizministerin schon auf die Moral verweist, sind wir bereits beim Thema. Unabhängig von der wünschenswerten Transparenz und dem erstrebenswerten Ausgleich mit den früheren Besitzern der bei Cornelius Gurlitt sichergestellten Kunstwerke, nüchtern betrachtet lehnt sich die zuständige Staatsanwaltschaft Augsburg weit aus dem Fenster, wenn sie den gesamten Bestand nun schon fast zwei Jahre unter Verschluss hält. Auch die aus Sicht der im Nationalsozialismus Verfolgten und deren Erben so dringliche Veröffentlichung sämtlicher Werke ist strafprozessual betrachtet ein eher drastisches Mittel. Überhaupt scheint insoweit der Zweck die Mittel zu heiligen. Letztlich können die Behörden in Bayern nur die direkte Auseinandersetzung zwischen Anspruchstellern und Herrn Gurlitt abwarten. Dabei befördern sie die Verhandlungsposition der Anspruchsteller, indem sie die Bilder in der Asservatenkammer festhalten. Dem sind aber Grenzen gesetzt. Die Anspruchsteller sind jenseits von Gesprächen mit Herrn Gurlitt auf die restitutionsfeindliche Rechtslage in Deutschland verwiesen. Seitens der früheren Justizministerin an Herrn Gurlitts Moral zu appellieren, lenkt von der eigentlichen Problematik ab.}, url = {https://doi.org/10.15542/KUR/2013/6/4} doi = {10.15542/KUR/2013/6/4} }