TY - JOUR T1 - Editorial A1 - Raschèr, Andrea F. G. PY - 2014 N2 - Cornelius Gurlitt und kein Ende, möchte man meinen. Unzählige Beiträge zu seinem Kunstschatz füllen seit Monaten Zeitungen und Zeitschriften. Man ist versucht zu sagen, dass sich der Erkenntnisgewinn umgekehrt proportional mit der Masse der Publikationen verhält. Wolfgang Ernst ragt mit seinen Überlegungen aus dieser publizistischen Hypertrophie heraus, indem er die Causa Gurlitt unter dem Blickwinkel der Anwendung strafprozessualer Maßnahmen zu Restitutionszwecken untersucht. Vor allem zeigt er die Problematik auf, wenn Rechtsinstitute zweckentfremdet angewandt werden – vor allem in Gebieten, in denen die rechtliche Grundlage fehlt. Ein erfrischend innovativer Ansatz im wahrsten Sinne des Wortes. Indes: Innovativ – das ist heute beinahe alles. Von der aktuellsten Ring-Inszenierung in Bayreuth bis hin zur neuesten Zahnbürste bei Aldi. Mischa Senn und Mathis Berger gehen diese leidige wie spannende Thematik einerseits vom Immaterialgüterrecht, andererseits vom Wettbewerbsrecht an. Sie kommen unter Erwähnung unbekannter Aspekte je nach Rechtsgebiet zu unterschiedlichen Schlüssen, was Schutzobjekt und Schutzfähigkeit anbelangt. Eine von Pascal Decker und Wolfgang Ullrich vorgenommene metajuristische Auseinandersetzung zur Frage, ob ein Interview auch als Performancekunst angesehen werden kann und damit unter den Schutz der Kunstfreiheit fällt, drucken wir hier noch einmal in vollständiger Fassung ab. Zu guter Letzt: Würde man heute den Autoren des Gattopardo, Giuseppe Tomasi di Lampedusa fragen, was die causa Gurlitt und Innovation gemeinsam haben, würde er wahrscheinlich antworten: „Wenn alles bleiben soll, wie es ist, muss sich alles ändern.“ JF - KUR - Kunst und Recht JA - KUR - Kunst und Recht VL - 16 IS - 3-4 UR - https://doi.org/10.15542/KUR/2014/3-4/1 M3 - doi:10.15542/KUR/2014/3-4/1 ER -